Die Wiedergeburt eines Denkmals
Aktuelles
Donnerstag, 19. August 2010
5 Jahre Erdinger Wasserturm - ein Grund zum feiern

Die Aussicht ist fast bei jedem Wetter schön
Hereinspaziert!
Der alte Erdinger Wasserturm ist ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz. Die Erhaltung des Baudenkmals liegt im Interesse der Allgemeinheit, Veränderungen im und am Gebäude sind erlaubnispflichtig nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz.







